Zum Hauptinhalt springen

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Soccer City Logo

1. Abschluss des Vertrages

Mit der Anmeldung für ein Angebot des SOCCER City e.V. (nachstehend Veranstalter genannt) bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Teilnahmebestätigung, die via Mail oder Post zugesandt wird zustande.

2. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters auf den Prospekten und den Internetdarstellungen auf der Seite www.soccer-city.eu sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Teilnahmebestätigung.

3. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtverlauf nicht beeinträchtigen.
 Erfolgt die Anmeldung zu einem Fußballcamp/Torwartcamp/VPC in einem Zeitraum bis 12 Tage vor Veranstaltungsbeginn, kann der Veranstalter nicht mehr für das Ausrüstungspaket zum Camp garantieren.

4. Bezahlung

Mit Vertragsschluss und Erhalt der Teilnahmebestätigung ist der Platz reserviert und der Rechnungsbetrag zur Zahlung fällig. Bei ausgebuchten Fußballcamps/Torwartcamps/VPC entscheidet die Reihenfolge der Anmeldungen und der Eingang der Zahlung über die Vergabe der Plätze.

5. Rücktritt

a) 3-, 4-, 5-, 6- tägige Fußballcamps/Torwartcamps/VPC ohne Übernachtung

Bei einem Rücktritt der Teilnahme von einem 3-, 4-, 5-, oder 6- tägigen Fußballcamp/Torwartcamp/VPC, das ohne Übernachtung ausgeschrieben war, wird dem Teilnehmer die bestellte Ausrüstung zugesandt und zudem 30% der bezahlten Teilnahmegebühr erstattet.

b) Fußballcamps/Torwartcamps

Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt kann nur schriftlich erklärt werden. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er das Angebot nicht wahr, so kann der Veranstalter gemäß § 651i Absatz 2 BGB pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Diese pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro angemeldeten Teilnehmer bei Fußballcamps/Torwartcamps, die mit Übernachtung ausgeschrieben sind:

ab Anmeldung bis zum 35ten Tag vor Beginn der Veranstaltung 25% der Auftragssumme
bis zum 22ten Tag vor Beginn der Veranstaltung 40% der Auftragssumme
bis zum 10ten Tag vor Beginn der Veranstaltung 50% der Auftragssumme
ab 9tem Tag vor Beginn der Veranstaltung 100% der Auftragssumme.

6. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:
a) Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.
b) Bis 2 Wochen vor einem Fußballcamp/Torwartcamp/VPC
Wird ein Fußballcamp/Torwartcamp/VPC vom Veranstalter mangels Erreichen der Mindestteilnehmerzahl von 24 Teilnehmern abgesagt, wird dem Kunden umgehend eine Ersatzveranstaltung angeboten, die in einer zumutbaren Entfernung von maximal 40km liegen darf. Kann der Veranstalter dem Kunden keine Ersatzveranstaltung anbieten, bekommt der Kunde die gesamte Teilnahmegebühr zurück. Lehnt der Kunde die Teilnahme an der Ersatzveranstaltung ab, erhält er die Teilnahmegebühr zurück, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10 € pro angemeldeter Person.
c) Andere Fristen
Dem Veranstalter bleibt es unbenommen, in Einzelfällen andere als die genannten Rücktrittsfristen festzusetzen. Diese sind dem Kunden in der Ausschreibung oder in der Bestätigung mitzuteilen.
d) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei Nichteinhaltung der Regeln (z.B. Drogen- und Alkoholgenuss, Vandalismus, etc.) den Teilnehmer auf eigene Kosten nach Hause zu schicken.

7. Haftung des Veranstalters

Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
1. die gewissenhafte Vorbereitung
2. die Richtigkeit der Beschreibung
3. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen

8. Datenschutz / Datenschutzerklärung

Alle Informationen über den Datenschutz unserer Kunden finden sich in unserer Datenschutzerklärung. Die Datenschutzerklärung ist Bestandteil unserer AGB und unter www.soccer-city.eu/datenschutz nachzulesen.

9. Beschränkung der Haftung

9.1 Die vertragliche Haftung des Veranstalters ist auf den dreifachen Teilnahmepreises beschränkt,
1. soweit ein Schaden des Teilnehmers/Teilnehmerin weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird

9.2  Keine Haftung besteht außerdem bei Einbruch oder Diebstahl.

10. Versicherungen
Jeder Teilnehmer/ jede Teilnehmerin muss kranken- und haftpflichtversichert sein, Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des Teilnehmers.

11. Medizinische Versorgung

Wird ein Teilnehmer während der Veranstaltung krank oder verletzt sich, so bevollmächtigen der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten den Veranstalter alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder seinen Heimtransport zu veranlassen. Sollten dem Veranstalter durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so erklären sich der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten bereit, diese umgehend zu erstatten.

12. Foto- und Filmrechte
Die Teilnehmer/innen und ihre gesetzlichen Vertreter erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass von den Teilnehmern Bildnisse und Filmaufnahmen angefertigt und durch den Veranstalter verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden - auch im Internet -, und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs und insbesondere wiederholt auch zu Zwecken der eigenen oder fremden Werbung sowie zu Merchandisingzwecken. Dies umfasst auch die Zustimmung zur Verbreitung und zur Schaustellung auf dem Youtube Kanal von SOCCER City.

13. Gerichtsstand
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Veranstalters gegen den Teilnehmer/die Teilnehmerin ist der Wohnsitz des Teilnehmers/der Teilnehmerin maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Veranstalters maßgebend.

Veranstalter:

SOCCER City e.V.
Geschäftsführer: Norman Wohlfeld
Hagemühle 1
99976 Lengenfeld unterm Stein

Amtsgericht Mühlhausen
STR-NR: 157-142-25089
Finanzamt Mühlhausen
VR: 460653