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Beitragsordnung des Förderkreises Fußball Internat Soccer City e.V.


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§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

§ 2 Beschlüsse

Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe und die Fälligkeit des Beitrags, die Aufnahmegebühr und die Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.

Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

§ 3 Beiträge

Die Jahresbeiträge sind wie folgt gestaffelt:

Kinder- und Jugend-Fußball (KJF) – Mitgliedschaft 30 €

Beitrag für Regelmitgliedschaft 60 €

Beitrag Premiummitgliedschaft 120 €

institutionelle Mitgliedschaft 240 €

Sponsorenmitgliedschaft frei wählbar,

mindestens jedoch 250 €

Der Mitgliedsbeitrag wird in einer Rate durch Einzugsermächtigung zum

01.05. eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht.

Weist das Konto eines Mitglieds zum Zeitpunkt der Abbuchung des Beitrages keine Deckung auf, so haftet das Mitglied dem Verein gegenüber für sämtliche in Zusammenhang mit der Beitragseinziehung sowie evtl. Rücklastschriften entstehenden Kosten. Dies gilt auch für den Fall, dass ein bezogenes Konto erloschen ist und das Mitglied dies dem Verein nicht mitgeteilt hat.

§ 4 Inhalteder Mitgliedschaften

Für die unter § 3 genannten unterschiedlichen Mitgliedschaften gelten folgende inhaltliche Leistungen

Mit der Kinder- und Jugend – Fördermitgliedschaft erwirbt das Kind oder der Jugendliche das Recht Vergünstigungen unserer Fußball­angebote in Anspruch zu nehmen. Diese werden auf unserer Webseite veröffentlicht.

Mit der Regelmitgliedschaft erwirbt das Mitglied alle Rechte, die per Satzung zugesprochen werden.

Die Premiummitgliedschaft beinhaltet alle Rechte der Regelmitgliedschaft. Zusätzlich hat das Mitglied das Recht eine Werbebande seines Unternehmens auf dem SOCCER City Internatscampus anbringen zu lassen. Auf Wunsch wird der Name des Premiummitgliedes an einer öffentlichen Tafel im Foyer des FISC bekannt gegeben.

Die institutionelle Mitgliedschaft kann von Institutionen (z.B. Unternehmen, öffentlichen Körperschaften) erworben werden.

Die institutionelle Mitgliedschaft beinhaltet alle Rechte der Regelmitgliedschaft. Zusätzlich hat das Mitglied das Recht eine Werbebande seines Unternehmens auf dem SOCCER City Internatscampus anbringen zu lassen. Auf Wunsch wird der Name des Premiummitgliedes an einer öffentlichen Tafel im Foyer des FISC bekannt gegeben.

Außerdem erwirbt das Mitglied das Recht als förderndes Mitglied auf der Homepage des SOCCER City – Bildungsstätte für Fußball e.V. genannt zu werden.

Die Rechte der Sponsorenmitgliedschaft sind die gleichen wie unter c) genannt.

§ 5 Gebühren

Für zusätzliche Vereinsangebote können gesonderte Gebühren erhoben wer- den, die im Einzelnen festzulegen sind.

Die Beitrags-, Gebühren- und Umlagenerhebung erfolgt durch elektronische Datenverarbeitung. Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.

§ 6 Vereinskonto

Bankverbindung: SPK-Unstrut-Hainich

IBAN: DE07 8205 6060 0585 0021 50

BIC: HELADEF1MUE

Überweisungen auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.

§ 7 Vereinsaustritt

Der freiwillige Austritt erfolgt nach Erfüllung aller Verpflichtungen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem geschäftsführenden Vorstand mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Jahresende.

§ 8 Inkrafttreten

Die vorstehende Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 06.08.2024 in Lengenfeld u. Stein beschlossen und in Kraft gesetzt.

Struth, den 06.08.2024

Vorsitzender

stellv. Vorsitzender

Kassenwart